Videoanleitung
Grundregeln der richtigen Verlegung von Betonwerksteinstufen
nach ATV DIN 18333 “Betonwerksteinarbeiten"
Betonwerksteinstufen auf betonierten Treppenläufen sind zwängungsfrei, z.B. auf Mörtelquerstreifen zu verlegen. Dies gilt für Winkel, L-Stufen und plattenförmige Trittstufen. Ausnahme sind Treppenstufen, die auf Trittschallmatten verlegt werden.
Zur richtigen Verlegung von Betonwerksteinstufen gibt es 4 Grundregeln:
Kein Einspannen
Einspannen in das seitliche Mauerwerk. Die Sockelleiste darf nicht direkt auf die Stufe gesetzt werden und muß dauerhaft elastisch verfugt werden.
Verlegung auf Mörtelquerstreifen
Verlegung nur auf zwei Mörtelstreifen am äußersten Ende der Betonwerksteinstufen.
Bei Längen über 1,10 m sind die Mörtelstreifen nach innen zu verlegen (auf 1/6 der Gesamtlänge, nicht breiter als 12 cm).
Sockelleisten NICHT direkt auf Betonwerksteinstufen setzen
Auch bei der Anordnung der Mörtelstreifen in den 1/6 Punkten darf die Sockelleiste nicht direkt auf die Stufen gesetzt werden.
Die Stellstufe bleibt bei Winkelstufen unvermörtelt
Betonwerksteinstufen trittschallgedämmt verlegt
Die DIN sagt: “Trittschallgedämmte Treppenstufen und Belagplatten sind bei unmittelbar darunter angeordneter Dämmschicht vollflächig zu verlegen.”Im Gegensatz zu Betonwerksteinstufen, die im direkten Verbund auf Mörtelquerstreifen verlegt werden, können auf Dämmschichten verlegte Stufenbeläge – wenn die Trittschallmatte direkt unter den Stufen angeordnet ist – im vollen Mörtelbett eingebaut werden.
Durch die elastische Matte ist die Formänderung der Stufe gewährleistet.
Fugen zwischen den Belägen und gegebenenfalls zur Wand müssen dauerelastisch geschlossen werden.
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf unsere derzeitigen Kenntnisse und Erfahrungen. Die Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften und Beschaffenheit der Erzeugnisse dar. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie etwaige Schutzrechte sind zu beachten.